Aktenzeichen 6 StR 502/23

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2024:140524B6STR502.23.0
RCN:
RCNXFPMU2QPX2KNLCD

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.05.2024

Sperrwirkung der Strafobergrenze bei Vergewaltigung

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