Aktenzeichen I ZR 169/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:070319BIZR169.17.0
RCN:
RCNXBJSUNZKHDZGYVG

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 24.09.2020

Wettbewerbsverstoß im Internet-Versandhandel: Zuwiderhandlung eines Unternehmers gegen Informationspflichten gegenüber Verbrauchern; Angabepflicht für eine geschäftliche Telefonnummer entsprechend den Gestaltungshinweisen für eine Muster-Widerrufsbelehrung für einen Fernabsatzvertrag - Verfügbare Telefonnummer

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Bundesgerichtshof: EuGH-Vorlage vom 07.03.2019

Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über die Rechte der Verbraucher: Verfügbarkeit einer Telefonnummer im Sinne des Gestaltungshinweises zur Muster-Widerrufsbelehrung

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 169/17
Bundesgerichtshof, I ZR 169/17, 24.09.2020. Bundesgerichtshof, I ZR 169/17, 07.03.2019.
Az. 4 U 101/15
Oberlandesgericht Hamm, 4 U 101/15, 10.08.2017.
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