Nichtannahmebeschluss: Bestellung eines Ergänzungspflegers zur Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechts eines Kindes aus § 52 Abs 1 Nr 3 StPO ohne vorherige Ermittlung seiner Aussagebereitschaft verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Verletzung des Rechts der Eltern aus Art 6 Abs 2 S 1 GG - hier zudem keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
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