Markenbeschwerdeverfahren – "print24" – Einreichung eines komplett neues Warenverzeichnis - Aufhebung der angefochtenen Beschlüsse - Zurückverweisung an das DPMA zur Entscheidung über die Anmeldung mit dem zuletzt geänderten Warenverzeichnis - sollte die Markenstelle zu dem Ergebnis kommen, dass das aktuelle Warenverzeichnis das ursprünglich angemeldete ganz oder teilweise zulässigerweise beschränkt: keine Unterscheidungskraft
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