Aktenzeichen 101 VA 100/21

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ECLI:
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RCN:
RCNXAK72F6YXNQW9R8

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BayObLG München: Entscheidung vom 02.09.2021

Insolvenzverwalter, Bewilligung, Insolvenzverfahren, Bescheid, Akteneinsicht, Zustimmung, Insolvenzanfechtung, Ermessen, Ablehnung, Ermessensentscheidung, Klageverfahren, Genehmigung, Insolvenztabelle, Einsicht, informationelle Selbstbestimmung, rechtliches Interesse, Recht auf informationelle Selbstbestimmung

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