Aktenzeichen 2 StR 419/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2015:221215B2STR419.15.0
RCN:
RCNX9SJWCVYTWHWZGM

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 22.12.2015

Beihilfe: Beihilfe durch positives Tun in Fällen der bloßen Vermittlung eines „Gefühls der Sicherheit“

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