Aktenzeichen XII ZB 169/14

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RCNX9J98STTTV85JHZ

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.07.2014

Betreuungs- und Unterbringungssache: Voraussetzungen einer gerichtlichen Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zur Durchführung der Heilbehandlung bei Verweigerungshaltung des psychisch kranken Betreuten; Anforderungen an die tatrichterliche Feststellung und Darlegung eines fehlgeschlagenen Überzeugungsversuchs

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