Aktenzeichen V ZR 19/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:290917UVZR19.16.0
RCN:
RCNX8V6QM4BUGCGK62

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 29.09.2017

Erweiterung der Grenzen der Rechtskraft eines Urteils gegenüber dem Rechtsnachfolger; eigene Vindikationsklage des Rechtsnachfolgers nach der auf ein schuldrechtliches Recht zum Besitz gestützten Abweisung einer Vindikationsklage im Vorprozess; Geltendmachung der Ansprüche aus dem Eigentum an der im Streit befangenen Sache von einem Dritten im Wege der gewillkürten Prozessstandschaft; Wegfall des Besitzrechts des Käufers; Entscheidung des Revisionsgerichts über die sachliche Berechtigung der Klage nach deren Abweisung als unzulässig

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