Aktenzeichen 10 ZA (pat) 5/08

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RCN:
RCNX7P3ATDM5FWUDQL

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 31.03.2010

Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Doppelvertretungskosten im Nichtigkeitsverfahren III" – Rechtsanwalt, der Partei im Verletzungsverfahren vertritt, wird auch zur Vertretung im Nichtigkeitsverfahren hinzugezogen - zur effektiven Rechtsverfolgung und –verteidigung sachdienlich

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