Aktenzeichen VI ZB 21/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:130916BVIZB21.15.0
RCN:
RCNX6438EKL23NQ42B

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.09.2016

Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: Zeitpunkt der Anrufung; Vornahme von zwei Verfahrensschritten; Anschriftenangabe zur Bewirkung der Klagezustellung; Zustellung an den rechtsgeschäftlich bestellten Vertreter des Beklagten

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