Aktenzeichen V ZR 183/13

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RCNX5PJXR6D3JWD4MX

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 04.07.2014

Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: Voraussetzungen und Wirkungen einer zurechenbaren Kenntnis des Wohnungseigentumsverwalters

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