Aktenzeichen VIII ZR 287/09

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ECLI:
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RCN:
RCNX58Q5YVAG2LN34H

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 02.11.2010

Gebrauchtwagenkauf: Beschaffenheitsvereinbarung aufgrund des einschränkenden Zusatzes "soweit bekannt"

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