Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Berechnung einer Zweitwohnungsteuer aufgrund einer nach dem Einheitswert zum 01.01.1964 festgesetzten und verbraucherpreisindexierten Jahresrohmiete verletzt Art 3 Abs 1 GG - Art 3 Abs 1, Abs 3 KAG BY aF stellt verfassungskonforme Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Zweitwohnungsteuersatzung dar - hier: Unvereinbarkeit von Regelung der Zweitwohnungssteuersatzungen Oberstdorfs und Sonthofens - Fortgeltungsanordnung bis 31.03.2020 - Gegenstandswertfestsetzung
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