Aktenzeichen VII R 36/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2020:U.151220.VIIR36.18.0
RCN:
RCNX47YCV5YNKRXLW7

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Urteil vom 15.12.2020

(Betreibenlassen einer Stromerzeugungsanlage gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG)

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Verfahrensgang

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Az. VII R 36/18
Bundesfinanzhof, VII R 36/18, 15.12.2020.
Az. 14 K 2634/16
FG München, 14 K 2634/16, 05.07.2018.
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