Aktenzeichen 21 U 4559/14

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RCNX42WRMAGKB7LEN7

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OLG München: Entscheidung vom 13.05.2015

Beworbene, aber abgelaufene Herstellergarantie als Beschaffenheitsmerkmal eines Gebrauchtwagens

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Verfahrensgang

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Az. VIII ZR 134/15
Bundesgerichtshof, VIII ZR 134/15, 15.06.2016.
Az. 21 U 4559/14
OLG München, 21 U 4559/14, 13.05.2015.
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