Aktenzeichen 1 BvR 289/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161102.1bvr028915
RCN:
RCNX3WG42XHA9FG7N3

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 02.11.2016

Nichtannahmebeschluss: Zur Zulässigkeit polizeilicher Maßnahmen gem §§ 163b, 163c StPO gegenüber Teilnehmern einer Demonstration bei Unfriedlichkeit einer Minderheit von Versammlungsteilnehmern - ggf Entbehrlichkeit eines konkreten Tatverdachts bei Vorgehen gegen Gruppe, aus deren Gesamtauftreten sich ein Verdacht auch gegen einzelne Gruppenmitglieder ergibt - hier: sog "Blockupy"-Proteste - keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen polizeiliche Maßnahmen (Abspaltung und Einkesselung des unfriedlichen Teils des Protestzugs, Identitätsfeststellung)

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