Aktenzeichen 2 BvE 2/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:es20190917.2bve000216
RCN:
RCNX2A9QX2U8HRZLHD

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 17.09.2019

Zum Selbstverteidigungsrecht gem Art 51 UN-Charta (juris: UNCh) gegenüber territorial verfestigten nichtstaatlichen Akteuren - hier: Verwerfung eines Antrags im Organstreitverfahren mangels Darlegung der Antragsbefugnis - keine Verletzung von Gesetzgebungsrechten des Bundestags infolge eines Auslandseinsatzes der Bundeswehr im Antiterrorkampf gegen den IS

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