Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 17.11.2010
Nichtannahmebeschluss: Keine Witwenrente (§ 46 SGB 6) für überlebende Partnerin einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - keine Verletzung von Grundrechten aus Art 6 Abs 1, Abs 4, Abs 5 GG
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