Nichtannahme einer teils unzulässigen, teils unbegründeten Verfassungsbeschwerder Chancengleichheit bei der Vergabe einer Linienverkehrsgenehmigung zur Personenbeförderung - keine Verletzung des unterlegenen Bewerbers in Grundrechten aus Art 3 Abs 1 GG, Art 12 Abs 1 GG - teilweise Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung
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