Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.04.2017
Insolvenzanfechtung: Irrtümliche Leistung des Schuldners auf eine tatsächlich nicht bestehende Schuld im Zwei-Personen-Verhältnis; Anfechtbarkeit als unentgeltliche Leistung bei der im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis erlangten Möglichkeit einer Aufrechnung oder Verrechnung