Aktenzeichen V ZR 198/14

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.07.2015

Beschlussanfechtungsklage im Wohnungseigentumsverfahren: Beschränkte Revisionszulassung; Mehrheitsbeschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für bestimmte Betriebskosten

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