Aktenzeichen IX ZR 125/10

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 10.05.2012

Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten als Mandanten; persönliche Haftung des nicht als Rechtsanwalt tätigen Sozius bei Verletzung anwaltlicher Beratungspflicht

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