Aktenzeichen 2 StR 489/13

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RCNWWR34L2KYD2HYC6

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 11.06.2014

Verteidigung von Mitbeschuldigten durch Rechtsanwälte derselben Bürogemeinschaft: Besorgnis der richterlichen Befangenheit bei Ablehnung der Verteidigerentpflichtung

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