Insolvenzverfahren: Massezugehörigkeit einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochenen Entschädigung wegen überlanger Verfahrensdauer und des zuerkannten Anspruchs auf Erstattung der Kosten für das Verfahren vor dem Gerichtshof sowie der Mehrkosten im innerstaatlichen Verfahren
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