Zur Reichweite des Frage- und Informationsrechts des Deutschen Bundestages bzw des Rechts der Bundesregierung zur Auskunftsverweigerung, soweit die Arbeitsweise und Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste (hier: Frage der Verstrickung von V-Leuten in das Oktoberfest-Attentat 1980) betroffen ist - Antwortpflicht bzgl Fragen zum Einsatz konkreter Personen als V-Leute nur in eng begrenzten Ausnahmefällen
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