Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen hessische Vorschriften zum verdeckten Zugriff auf informationstechnische Systeme (§§ 15b, 15c HSOG ) - Unzulässigkeit mangels hinreichender Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
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