Nichtannahme einer offensichtlich unzulässigen Verfassungsbeschwerde - Mitwirkung an Entscheidungen über frühere Verfassungsbeschwerden desselben Beschwerdeführers begründet offensichtlich keine Besorgnis der Befangenheit - Androhung einer Missbrauchsgebühr wegen wiederholter Einlegung offensichtlich aussichtsloser Verfassungsbeschwerden
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