Aktenzeichen 4 StR 546/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:211119B4STR546.19.0
RCN:
RCNWPTVWRU7XDTULV9

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 21.11.2019

Strafschärfende Berücksichtigung der Verächtlichmachung des Tatopfers in der Einlassung des Angeklagten

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