Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen Subsidiarität bei unzureichender Geltendmachung einer Gehörsverletzung im fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahren - zudem unzureichend substantiierte Beschwerdebegründung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG)
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