Aktenzeichen VI ZR 237/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:170418UVIZR237.17.0
RCN:
RCNWPGLWUK5TD35MKS

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.04.2018

Deliktshaftung: Zurechenbarkeit der psychischen Gesundheitsverletzung eines Polizeibeamten während des Einsatzes bei einem Amoklauf

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