Aktenzeichen XII ZR 55/14

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RCNWPANYNW248TL4BM

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 22.04.2015

Gewerberaummietmietvertrag: Einhaltung des Schriftformerfordernisses bei Unterzeichnung durch ein Vorstandsmitglied der mietenden Aktiengesellschaft

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