Aktenzeichen III ZR 371/12

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ECLI:
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RCN:
RCNWNVSGJD3D6R2QZ4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 08.05.2014

Einrede des Schiedsvertrags: Schiedsbindung des Zessionars bei gerichtlicher Geltendmachung eines abgetretenen Anspruchs aus einer Patentverletzung – Dreidimensionale rahmenartige Konstruktion

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 27.11.2013

Bestimmtheit des Klageantrags: Eventualverhältnis unterschiedlicher Streitgegenstände statt alternativer Klagehäufung

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Verfahrensgang

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Az. III ZR 371/12
Bundesgerichtshof, III ZR 371/12, 08.05.2014. Bundesgerichtshof, III ZR 371/12, 27.11.2013.
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