Aktenzeichen 4 StR 528/13

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RCNWNQ2Y8XLJJGVCQ8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 28.01.2014

Banküberfall mit Vor-und Nachbereitung: Tateinheit bei Herstellen und Gebrauchen einer unechten zusammengesetzten Urkunde; Konkurrenzverhältnis bei Handlungen vor tatsächlicher Beendigung einer räuberischen Erpressung; Verklammerung bei tateinheitlichem Zusammentreffen mehrerer Delikte mit einheitlicher Urkundenfälschung

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