Aktenzeichen IX ZR 130/10

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RCNWNDAU4CJC9JWJL8

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.12.2012

Wirksamkeit und insolvenzrechtliche Anfechtbarkeit der Abtretungen von Ruhegehaltsansprüchen bei Schuldnerwohnsitz im Ausland: Ruhegeldansprüche gegen im Inland ansässigen Drittschuldner als inländisches Vermögen; Gerichtsstand des Vermögens; Anwendbarkeit deutschen Rechts; unmittelbare Gläubigerbenachteiligung durch Abtretung künftiger Ruhegeldansprüche; Gläubigerbenachteiligung bei einer der Vollabtretung vorausgehenden Sicherungsabtretung

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