Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft: Verzicht des Gläubigers auf die Zuleitung eines Ausdrucks des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses
ÖffnenDer Verfahrensgang wurde anhand in unserer Datenbank vorhandener Rechtsprechung automatisch erkannt. Möglicherweise ist er unvollständig.