Aktenzeichen I ZR 147/09

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RCN:
RCNWM3GATUV8SN4C7S

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Urteil vom 19.05.2011

Wettbewerbsverstoß durch vergleichende Werbung: Gegenüberstellung austauschbarer Produkte; Unlauterkeit pauschaler Abwertung eines Konkurrenten - Coaching-Newsletter

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 29.04.2010

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde: Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrend einzureichender Schriftsätze; Fehler der Kanzleiangestellten - Ausgangskontrolle

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Verfahrensgang

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Az. I ZR 147/09
Bundesgerichtshof, I ZR 147/09, 19.05.2011. Bundesgerichtshof, I ZR 147/09, 29.04.2010.
Az. 6 U 48/09
Oberlandesgericht Köln, 6 U 48/09, 09.09.2009.
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