Aktenzeichen 9 B 80/11

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RCN:
RCNWL2KZMUQ5B4V95U

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 24.02.2012

Vergnügungssteuer; steuerliche Belastungsgleichheit; unterschiedliche Normgeber; Besteuerung von Geldspielgeräten; Mangel der Steuersatzung

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