Aktenzeichen 3 StR 89/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2022:030522B3STR89.22.0
RCN:
RCNWKELHUC9LHQZFCG

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 03.05.2022

Elektronischer Rechtsverkehr in Strafsachen: Erfordernis der handschriftlichen Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift bei Übermittlung via beA

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