Aktenzeichen IV ZR 202/10

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RCNWGRZN95KAFHP4B7

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 17.10.2012

Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen einer Kapitallebensversicherung und einer aufgeschobenen bzw. fondsgebundenen Rentenversicherung: Intransparenz bzw. unangemessene Benachteiligung bei der Berechnung des Rückkaufswerts, der Verrechnung der Abschlusskosten und der Behandlung geringfügiger Auszahlungsbeträge

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