Aktenzeichen V ZR 141/12

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 05.07.2013

Bereicherungsrechtlicher Rückforderungsanspruch bei Zahlung wegen drohender Zwangsvollstreckung auf eine durch Verjährung dauerhaft einredebehaftete Forderung; Rückforderungsanspruch des Grundstückseigentümers bei Ablösung einer auf seinem Grundstück lastenden, eine fremde Schuld sichernden Zwangssicherungshypothek

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