Aktenzeichen 12 N 20.2529

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RCNWD57AHPF99ZU5BM

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VGH München: Entscheidung vom 14.04.2021

Benutzungsgebühren, Gebührenfestsetzung, Antragsgegner, Haushaltsangehörige, Äquivalenzprinzip, Gebührenschuldner, Gebührenkalkulation, Abschlagsrechnung, Prozentualer Abschlag, Gebührenerhebungspflicht, Gebührenordnung, Gebührentatbestand, Gebührenpflicht, Gebührenfähige Kosten, Gebührenabschlag, Gebührenhöhe, Gebühren und Auslagen, Gebührenbescheid, Kommunale Gebührensatzung, Gebührenüberhebung

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