Aktenzeichen 3 StR 355/13

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RCN:
RCNWBBBPQ26XPQGWH7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 17.04.2014

Sicherungsverwahrung: Anordnung neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe für bis zum 31. Mai 2013 begangene Straftaten

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