Aktenzeichen 1 StR 366/15

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ECLI:
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RCN:
RCNW9GDHQYU7CS7NJ7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 24.11.2015

(Strafverfahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung: Abgrenzung von Tatvollendung und Versuch; notwendige tatrichterliche Feststellungen zum Eintritt des Verkürzungserfolges)

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