Aktenzeichen 1 StR 386/11

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNW8A5S8PNVKKBWH7

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.01.2012

Konkurrenzen: Klammerwirkung für Untreuetaten durch Delikte der Bestechlichkeit in einer Vielzahl von Fällen

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