Aktenzeichen 14 K 2634/16

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RCN:
RCNW7WCW8GSH6VBVHH

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FG München: Urteil vom 05.07.2018

Betreibenlassen beim Contracting im Sinne des § 9 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b StromStG

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Verfahrensgang

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Az. VII R 36/18
Bundesfinanzhof, VII R 36/18, 15.12.2020.
Az. 14 K 2634/16
FG München, 14 K 2634/16, 05.07.2018.
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