Nichtannahmebeschluss: Zur Gewichtung der Eignungs- und Leistungsmerkmale von Bewerbern um eine Notarstelle unter Berücksichtigung des § 114 Abs 2 S 4 BNotO - hier: Verfassungsbeschwerde mangels hinreichender Substantiierung bereits unzulässig - zudem unzureichende Auseinandersetzung mit angegriffener Entscheidung
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