Markenbeschwerdeverfahren – zur Prüfung absoluter Schutzhindernisse – zur Begründungspflicht - Würdigung der beanspruchten Waren und/oder Dienstleistungen – globale Begründung – unzureichend zwischen den einzelnen Waren und Dienstleistungen differenzierende Begründung – wesentlicher Mangel – Zurückverweisung an das DPMA – Kostenentscheidung - Rückzahlung der Beschwerdegebühr
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