Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess - hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage iHv 23.400 Euro - Gegenstandswertfestsetzung
Öffnen