Aktenzeichen 2 BvR 211/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20191228.2bvr021119
RCN:
RCNW5ZHADNDWGZN2RP

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 28.12.2019

Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes beim Ansatz von Verfahrenskosten im Strafprozess - hier: Grundrechtsverletzung durch Auferlegung von Verfahrenskosten iHv ca 30.000 Euro nach Verhängung einer Geldauflage iHv 23.400 Euro - Gegenstandswertfestsetzung

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