Bundesverfassungsgericht: Gegenstandswertfestsetzung im verfassungsgerichtlichen Verfahren vom 01.02.2011
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren auf 30.000 Euro - Angemessene Erhöhung über den subjektivem Wert hinaus bei Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von allgemeiner Bedeutung
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