Aktenzeichen IX ZB 29/13

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RCNW5DSGHPGY2AWQH8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 23.04.2015

Gesamtvollstreckungsverfahren im Beitrittsgebiet: Befugnis des Verwalters zur Einberufung einer Gläubigerversammlung zwecks Beschlussfassung über die Entlassung des Sonderverwalters

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